Begriffsklärung
In den allgemeinen Rahmenkonzepten und Kompetenzkatalogen der beruflichen Ausbildung wird schon seit längerem die Bedeutung transversaler Kompetenzen betont. Es werden Kompetenzen verstanden, die für alle Personen in modernen Wissensgesellschaften als zentral und wichtig erachtet werden, um private, gesellschaftliche und berufliche Situationen bewältigen und mitgestalten zu können.
Aus diesem Grund schlägt man einerseits vor, Kompetenzen als individuelle kognitive Leistungsdispositionen für bereichsspezifische Situationen und Anforderungen zu verstehen. Andererseits auch, um den Kompetenzbegriff von allgemeinen kognitiven Fähigkeitskonstrukten abzugrenzen.
Nach diesem Verständnis sind die transversalen Kompetenzen kontextbezogene und funktionsbasierte Fähigkeiten zur Lösung von Aufgabenstellungen in der Lebens- und Arbeitswelt. Sie werden in einem Kontext oder bei der Bewältigung von bestimmten Situationen erworben und es wird angenommen, dass sie auf andere Situationen und oder Kontexte übertragbar sind.
Als transversale Kompetenzen gelten grundsätzlich vier Kategorien:
- Grundkompetenzen (z.B. in Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften)
- Methodische Kompetenzen (z.B. Nutzung von Medien und Informationstechnologien)
- Soziale und personale Kompetenzen (z.B. Kooperationsfähigkeit, Selbstregulation)
- Kognitive Kompetenzen (z.B. kritisches Denken, Problemlösen)
(BWP – Berufsbildung der Wissenschaft und Praxis, 2021)
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