Einleitung

Autor: David Wildhaber (DWI)

Ausgangslage (DWI)

“Die Berufsbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Sie ist arbeitsmarktbezogen und als Teil des Bildungssystems auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe angesiedelt. Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung. Viele erwerben später einen Abschluss der höheren Berufsbildung. Auf allen Ebenen ist zudem ein vielfältiges Angebot an berufsorientierten Weiterbildungen vorhanden. Der berufsbildende Weg ist somit der wichtigste Weg zur Qualifizierung von Fachkräften in der Schweiz. Geregelt ist die Berufsbildung durch das Bundesgesetz und die Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz BBG, Berufsbildungsverordnung BBV). Das Leitbild Berufsbildung 2030 stützt sich auf zentrale Elemente der Schweizer Berufsbildung, die als Prämissen auch bei künftigen Reformschritten beachtet werden sollen.” (Staatssekretariat für Bildung, 2020)

Die Berufsbildung wird durch den Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Entwicklung beeinflusst. Megatrends wie Digitalisierung, erhöhte berufliche Mobilität oder der demografische Wandel stellen neue Anforderungen an Experten und Unternehmen, die frühzeitig erkannt werden müssen. Die Antwort gibt der 2016 von den Berufsbildungspartnern mitgetragene Plan „Berufsbildung 2030“.

Bisher hat sich gezeigt, dass die Schweizer Berufsbildung generell gut aufgestellt ist. Es gibt keine grundlegende Richtungsänderung. Ihre Vorteile wie Arbeitsmarktnähe, Dualität und Netzwerkpartnerschaften überzeugen. Sie sorgen für eine nachhaltige Verankerung in Wirtschaft und Gesellschaft. Dies ist eine solide Grundlage und dient als Sprungbrett für weitere Entwicklungen.

Um dem stetigen Wandel gerecht zu werden und das Berufsbildungssystem besser an die Anforderungen von morgen anzupassen, haben sich die Netzwerkpartner 2018 ein Leitbild verabschiedet. Dies wird als Rahmen für die Weiterentwicklung der Berufsbildung in der Schweiz in den kommenden Jahren verstanden.

Auftrag (DWI)

Der Auftrag der Berufsbildung 2030 lässt sich in insgesamt acht Kernelemente / Prämissen aufteilen, welche wie folgt sich erklären:

  1. Einbettung in das Bildungssystem
    Der zentrale Teil des schweizerischen Bildungssystems stellt die Berufsbildung dar. Durch seine Durchlässigkeit auf mehreren Ebenen ermöglicht dies einen Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsangeboten und weiterführenden Ausbildungen. Die Anschlussmöglichkeiten und Übergänge werden laufend optimiert. Die Berufsbildung 2030 muss sich somit in das aktuelle Bildungssystem einbetten lassen.
  2. Dualität zwischen Theorie und Praxis
    Die Dualität lässt sich primär als Interaktionsspiel verschiedener Lernorte verstehen (Betrieb, überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule). Überall findet die Kombination zwischen theoretischen und berufspraktischen Aufgaben ihren Schwerpunkt. Somit sind alle Lernorte in die Vermittlung von theoretischem und zumindest praxisverbundenem Wissen verwickelt.
  3. Berufsprinzip
    Eine berufliche Grundbildung soll den Lernenden alle erforderlichen Handlungskompetenzen vermitteln. Schlussendlich werden alle mit einem Abschluss zu selbstständigen Berufsleuten qualifiziert. Klar definierte Bildungsangebote soll die Berufsbildung 2030 so darstellen, dass diese zu transparenten Abschlüssen und national anerkannten Diplomen führt.
  4. Verbundpartnerschaft
    Die Zielerreichung der Berufsbildung 2030 wird als Verbundaufgabe der drei Grosspartner Bund, Kantone und Wirtschaft verstanden. Nur durch diese Zusammenarbeit wird auch ein nachhaltiger Erfolg verzeichnet werden können. Die Ziele der einzelnen Parteien sind dabei klar definiert. Als Berufsfachschullehrer sind wir somit bei den Kantonen angeschlossen und interagieren durch die Bildungsstätten / Lehrbetriebe direkt mit der Wirtschaft.
  5. Arbeitsmarktorientierung
    Die nötigen Qualifikationen der künftigen Berufsleute richten sich streng nach den Vorgaben der Wirtschaft, welche diese auch weitgehend definiert. Diese wiederum orientiert sich am künftigen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und leitet so die Kriterien ab. Somit werden Innovationen und neue Entwicklungen wie Digitalisierung direkt durch die Wirtschaft gefordert und in die Ausbildung mit einbezogen.
  6. Attraktivität für Unternehmen
    Die Berufsbildung soll auch weiterhin so gestaltet werden, dass für die Unternehmen schon während der Ausbildung ein entsprechender Nettonutzen entsteht. Dieser Nettonutzen muss vor allem Seitens Berufsbildung und überbetrieblicher Kurse gestützt werden. Seitens der Unternehmen können diese durch Nachwuchsförderung einen attraktiven Rahmen für Auszubildende schaffen.
  7. Attraktivität für Jugendliche und Erwachsene
    Die Attraktivität der schweizerischen Berufsbildung stützt sich hauptsächlich auf die Transparenz der Abschlüsse und Qualifikationen und den damit verbundenen Zukunftsaussichten wie auch den weiterführenden Bildungsangeboten oder anderen Tätigkeitswechsel im Verlaufe eines Arbeitslebens.
  8. Innovation und Weiterentwicklung
    Die Berufsbildung hat sich inhaltlich wie auch systematisch stetig weiterzuentwickeln. Durch den Bund werden die Innovationen durch zwei wesentliche Instrumente unterstützt, einmal durch die Forschung in der Berufsbildung sowie die Projektförderung.

Durch die Forschung wird Wissen generiert, welches für die laufende Weiterentwicklung und Anpassung der Berufsbildung nötig ist. Durch die Projektförderung werden wiederum die Hauptakteure in der Berufsbildung unterstützt, welche neue und zukunftsorientierte Vorhaben erproben.

(Staatssekretariat für Bildung, 2020)

Organisation der Transfergruppe

Abb. 1 Organigramm

Projektplan

Abb. 2 Projektplan

Begriffsklärung

Transversale Kompetenzen (DWI)

In den allgemeinen Rahmenkonzepten und Kompetenzkatalogen der beruflichen Ausbildung wird schon seit längerem die Bedeutung transversaler Kompetenzen betont. Es werden Kompetenzen verstanden, die für alle Personen in modernen Wissensgesellschaften als zentral und wichtig erachtet werden, um private, gesellschaftliche und berufliche Situationen bewältigen und mitgestalten zu können.

Aus diesem Grund schlägt man einerseits vor, Kompetenzen als individuelle kognitive Leistungsdispositionen für bereichsspezifische Situationen und Anforderungen zu verstehen. Andererseits auch, um den Kompetenzbegriff von allgemeinen kognitiven Fähigkeitskonstrukten abzugrenzen.

Nach diesem Verständnis sind die transversalen Kompetenzen kontextbezogene und funktionsbasierte Fähigkeiten zur Lösung von Aufgabenstellungen in der Lebens- und Arbeitswelt. Sie werden in einem Kontext oder bei der Bewältigung von bestimmten Situationen erworben und es wird angenommen, dass sie auf andere Situationen und oder Kontexte übertragbar sind.

Als transversale Kompetenzen gelten grundsätzlich vier Kategorien:

  • Grundkompetenzen (z.B. in Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften)
  • Methodische Kompetenzen (z.B. Nutzung von Medien und Informationstechnologien)
  • Soziale und personale Kompetenzen (z.B. Kooperationsfähigkeit, Selbstregulation)
  • Kognitive Kompetenzen (z.B. kritisches Denken, Problemlösen)

(BWP – Berufsbildung der Wissenschaft und Praxis, 2021)